Von der Versammlung bis zur Abrechnung
Mit der integrierten Word-Seriendruckfunktion erstellen Sie komfortabel Einladungsschreiben zur Eigentümerversammlung. Selbstverständlich erhält ein Eigentümer, der mehrere Sondereigentumseinheiten in einer Gemeinschaft besitzt, nur ein Einladungsschreiben. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, bei gemeinschaftlichem Eigentum mehrerer Eigentümer diese getrennt anzuschreiben.
Für die Versammlung druckt RELion eine übersichtliche Liste, mit allen aktuellen Eigentümern und den Stimmrechten. Die Liste ist alphabetisch sortiert und summiert die Einheiten pro Eigentümer.
Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne lassen sich in beliebiger Struktur definieren und zur Versammlung ausdrucken. Die Verarbeitung der berechneten Werte erfolgt erst in einem zweiten Schritt. Damit haben Sie die Möglichkeit, zunächst den Beschluss abzuwarten und anschließend die Werte im System zu aktivieren.
Die Hausgeldabrechnung enthält einen Rücklagen- und Vermögensnachweis. Nachrichtlich können mietrechtlich nicht umlagefähige Kosten ausgewiesen werden, damit Kapitalanleger mit ihren Mietern abrechnen können. Innerhalb von RELion besteht die Möglichkeit, die Kosten aus der WEG in die Mietabrechnung überzuleiten.
Die Verwaltungsbeiräte erhalten einen übersichtlichen Prüfbericht mit den Einnahmen und Ausgaben, Vermögenspositionen, Rücklagen- und Geldkontenentwicklungen, Einzelbewegungen, Eigentümerlisten und Saldenlisten. Anhand dieses Berichtes kann die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsbuchführung durchgängig belegt werden.
Auch für die WEG-Verwaltung steht in RELion ein integriertes Schadensmanagement mit Handwerkerbeauftragung zur Verfügung. Größere Bauvorhaben können budgetiert und stichtagsbezogen abgerechnet werden.
Screenshot:
Objektkarte Mieter
RELion Factsheet (303 KB)